Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 14. Februar 2013

Anhebung der Pfändungsfreigrenze II

Es ist wieder so weit. Freuen wir uns? Ich denke schon.
Der Grundfreibetrag von bisher 8.004 EUR soll, und das sogar rückwirkend zum 01.01.2013 auf 8.130 EUR erhöht werden. Dasist eine Steigerung von 1,574%. Was zur Folge hat, dass auch die Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.028,89 EUR auf dann 1.045,08 EUR angehoben wird.

Eine neue Tabelle zu §850 ZPO wird dazu sicherlich pünktlich angepasst werden.

Bereits heute ist bekannt und beschlossen, dass der Grundfreibetragzum 01.01.2014 erneut um weitere 2,755% angehoben wird, dann von 8.130 EUR auf  8.354 EUR. Die Pfändungsfreigrenze wird demnach zum 01.07.2015 erneut angepasst werden müßen. auf erfreuliche 1.073,85 EU.

Auch wurde in Düsseldorf etwas getan. Die Entscheidung vom 05.12.2012 ist ambivalent. Dem einen gefällt es, der anderen eher nicht. Es geht um die Selbstbehalte im Unterhaltsrecht.

Zum 01.01.2013 haben Unterhaltspflichtige 50 EUR mehr in der Tasche. Denn der Selbstbehalt für erwerbsfähige Unterhaltspflichtige wurde von bisher 950 EUR auf 1000 EUR angehoben. Wer nicht arbeitet und z. B. ALG I oder andere Lohnersatzleistungen erhält, dem steht dann 800 EUR zu anstelle 770 EUR. 

Aber bitte... nicht alles auf einmal verheizen :)

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